Krankenfahrten

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Der Anlass Ihrer Taxifahrt zum Arzt, zum Krankenhaus oder zur REHA- Einrichtung ist sicher schon unangenehm genug. Wir wollen Ihnen mit unseren Informationen eine kleine Hilfe leisten,
die Sie bei der richtigen Planung der Fahrt mit unserem Taxiservice unterstützt. Gern stehen Ihnen auch unsere freundlichen Service-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter
Telefon 0355 8 66 22 22 zu Fragen bezüglich der Kosten und unserer bequemen Transportmöglichkeiten zur Verfügung.

Auch Patienten mit klappbaren Rollstühlen sind bei uns herzlich willkommen. Unsere Fahrer helfen freundlich und kompetent.

Zur Behandlung von Krankenfahrten durch Krankenkassen

Grundsatzregelungen

Alle Fahrten müssen im Voraus durch den Arzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Die Ausnahme bilden Fahrten zur stationären Behandlung. Stellen Sie also bitte rechtzeitig einen entsprechenden Antrag.

Ambulante Behandlungen

  • Arztbesuche
  • Krankengymnastik
  • ambulante Behandlungen im Krankenhaus

Die Kostenübernahme der Taxifahrt ist hier ausnahmsweise möglich für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben „aG“, „H“ oder „BI“ und für Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3; auf ärztliche Anordnung in Sonderfällen auch für Personen ohne diesem amtlichen Nachweis.

Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten jeglicher Art. Zeigen Sie die Genehmigung bei jeder Fahrt vor oder geben Sie sie direkt vor einer Serienfahrt beim Fahrer ab. Wir reichen sie dann bei der Rechnungserstellung für die Kasse mit ein. Erforderlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt als zwingend medizinische Notwendigkeit durch Ihren Arzt.

Der gesetzliche Eigenanteil muss pro Fahrt bis zum Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze im Taxi bar bezahlt werden. Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (1% bzw. 2% Ihres Familien-Jahresbruttoeinkommens) erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung vom Eigenanteil (Befreiungsausweis) und brauchen im Taxi nichts mehr zu zahlen. Eine Auskunft über die Höhe des Eigenanteils erteilen Ihnen gern unsere freundlichen Service-Mitarbeiterinnen unter Telefon 0355 8 66 22 22.

Ambulante Operationen, Tagesklinik

  • Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen

Hier ist eine ärztliche Verordnung oder ein Krankenbeförderungsschein für jede einzelnen Fahrt erforderlich, der gesetzliche Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden. Bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden schriftlichen Erklärung der vollständigen Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfällt der Eigenanteil komplett.

Dialysefahrten

Diese Fahrten müssen durch die Krankenkasse vor Behandlungsantritt schriftlich genehmigt werden. Die ärztliche Verordnung oder ein Krankenbeförderungsschein/Dauerschein für mehrere Fahrten wird dazu in unserer Zentrale hinterlegt. Über den Eigenanteil erhalten Sie monatlich eine Rechnung durch unsere VSC Verkehrsservice GmbH. Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse.
Nach Erreichen Ihrer persönlichen jährlichen Belastungsgrenze brauchen Sie keinen Eigenanteil mehr zu zahlen. Bitte informieren Sie unsere freundlichen Service-Mitarbeiterinnen, wenn Sie einen entsprechenden Bescheid erhalten haben.

Strahlen-/ Chemobehandlungen

Diese Fahrten müssen durch die Krankenkasse vorab schriftlich genehmigt werden.
Die ärztliche Verordnung oder den Krankenbeförderungsschein (meist für Serienfahrt einzutragen) geben Sie bei der ersten Taxifahrt ab und wir hinterlegen Sie in unserer Zentrale. Die Verordnung wird bei Rechnungsstellung an die Krankenkasse weitergereicht. Zahlen müssen Sie je nach Genehmigung der Krankenkasse:

  • Ihren gesetzlichen Eigenanteil bei der ersten und letzten Fahrt bar im Taxi. oder:
  • Ihren gesetzlichen Eigenanteil bei jeder Fahrt in bar im Taxi. oder:
  • Sie erhalten über den Eigenanteil monatlich eine Rechnung durch unsere VSC Verkehrsservice GmbH.

Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach den Bestimmungen bzw. der Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse. Bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer entsprechenden Erklärung der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil komplett.

Fahrten zu stationären Behandlungen

Dies sind Fahrten zu oder von Einlieferung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag. Eine ärztliche Verordnung oder ein Krankenbeförderungsschein ist erforderlich. Ihr gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden. Bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil komplett.

Kur- und REHA- Behandlungen

Für diese Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung oder einen Krankenbeförderungsschein. Ihr gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden. Bei Vorlage des Befreiungsausweises oder einer vollständigen Kontenübernahmeerklärung der Krankenkasse entfällt der Eigenanteil komplett.

Kostenträger: Unfallkassen, Berufsgenossenschaften, Krankenhäuser

  • Berufs- bzw. Schulunfälle
  • Fahrten zur externen Behandlung während eines Krankenhausaufenthaltes

Für diese Fahrten ist eine ärztliche Verordnung oder eine Verordnung der Schule / des Kindergartens erforderlich. Es fällt kein Eigenanteil an.

Gesetzlicher Eigenanteil

Der gesetzliche Eigenanteil beträgt mindestens 10% des Fahrpreises, mindestens 5 €, jedoch höchstens 10 €. Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Quittungen und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein! Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig!

Abrechnung

Wir benötigen zur Abrechnung mit der Krankenkasse:

  • Ihre Krankenkasse
  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • ggf. eine Kopie des Befreiungsausweises
  • Ihre Unterschrift für jede Fahrt auf den Abrechungsbelegen
  • und als Anlage die ärztliche Verordnung oder einen Krankenbeförderungsschein.